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Anmeldung einer Ferienwohnung

Ferienwohnung anmelden?

Wann muss man eine Ferienwohnung anmelden?

Wenn die Vermietung zur Haupterwerbsquelle wird oder die Wohnung hotelüblich beworben und angeboten wird, ist die Vermietung des Wohnraums anmeldungspflichtig.

Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn neben der Bereithaltung der Räumlichkeiten sachliche und personelle Vorkehrungen erforderlich sind, wie sie mit der üblichen Vermietung von Wohnungen nicht verbunden sind.

Eine solche eher hotelmäßige und damit gewerbliche Vermietung liegt beispielsweise vor, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Eigentümer liegt, zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört und Werbung sowie Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde.

Es ist aber in jedem Fall ratsam, sich bei dem zuständigen Amt zu erkundigen, um jeglichen Ärger zu umgehen. Zumal jedes Bundesland und jedes Amt wieder anders reagieren kann.

K.Bortoli  17.12.2018

 

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