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Feriengäste und Nachbarn

Nachbarn können die Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

 

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vermietung einer Ferienwohnung an Gäste nicht von den Miteigentümern verboten werden kann. Hier spielen die Eigentumsrechte der Ferienwohnungsbesitzer eine Rolle. Somit können Miteigentümer eine kurzfristige Vermietung nicht verhindern.

Allerdings kann die Stadt oder die Gemeinde wegen einer Zweckentfremdung die Vermietung untersagen. Dies muss im Einzelfall nach den Rechten der Eigentümergemeinschaft geprüft werden.

 

Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die ursprüngliche erlaubte Nutzbarkeit nicht eingeschränkt wird. Das kann zum Beispiel durch Krach-Lärm, Müll oder anderweitig der Fall sein. Sollte dies nicht der Fall sein, spricht einer kurzzeitigen Vermietung nichts dagegen.

 

Es empfiehlt sich aber dennoch, vor dem Beginn einer Vermietung die anderen Mieter und Eigentümer freundlich zu informieren, dass trägt meistens zum guten Hausklima bei.

 

Geschrieben am 02.10.19 von Kevin Bortoli

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