Kita Förderung Baden-Württemberg
Investition Kinderbetreuung
Ein Wort zur Investition Kinderbetreuung der Kinderbetreuungsfinanzierung bis 2020 in Baden-Württemberg
Das Kultusministerium ermöglicht u. a. folgende Fördermöglichkeiten für Investitionen:
- Zur Schaffung bedarfsgerechter, zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (U3) bzw. für Kinder bis zum Schuleintritt (Ü3) in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
- Zum Erhalt von Plätzen für Kinder U3 und für Kinder Ü3 in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, die ohne Erhaltungsmaßnahmen bis spätestens zum 30.06.2022 wegfallen würden.
- Für Ausstattungsinvestitionen für eine Küche, um eine Mittagsverpflegung orientiert an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzubieten.
- Zur Schaffung eines Rückzugsraums in Kindertageseinrichtungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung bis zum Schuleintritt.
Antragsfristen
und -termine:
Die
Zuschussanträge müssen rechtzeitig vor Beginn der Investitionsmaßnahmen beim
zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Als Beginn gilt der
Abschluss entsprechender Lieferungs- und Leistungsverträge.
Informieren Sie sich beim Regierungspräsidium über die aktuellen Fristen
Antragsformulare
Die
passenden Formulare können Sie beim Regierungspräsidium anfordern.
Es lohnt sich immer vor der Gründung sich genau zu informieren, welche Förderungen aktuell möglich sind.
Denn auch dem Land ist sehr daran gelegen, genügend Plätze zu schaffen und zu ermöglichen.
Geschrieben und erkundigt, Kevin Bortoli 20.01.2020
Dieser Beitrag hat 0 Kommentare