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Meldepflicht Tourismus

Deutsche Meldebestimmung Tourismus

Hier eine kurze Information zur Meldebestimmung und dem Bundesmeldegesetz

Nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) ist jegliche Form der Beherbergung dazu verpflichtet, für alle Gäste im Tourismus Bereich einen Meldeschein auszustellen.

Das betrifft alle Formen des Fremdenverkehrs wie Hotels, Ferienwohnungen oder Gästezimmer. Ebenso auch unsere Rundwagen, die als Ferienwohnung genutzt werden. Hierbei ist die Betriebsgröße völlig unrelevant.

Dieser Meldeschein kann auch auf elektronischem Wege ausgestellt werden, muss aber dennoch vom Gast unterschrieben werden.

Es gibt eine Vielzahl von Mustervorlagen im Internet zum Runterladen. Diese können prima verwendet werden.

Sie können sich gern beim Deutschen Tourismusverband im Internet genauer informieren. Hier werden immer alle Gesetzesänderungen berücksichtig und bietet daher eine gute Chance, immer auf dem neusten Stand zu sein.

 

Geschrieben von Kevin Bortoli am 26.05.2020

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